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Überwachung privater Brunnenanlagen

Das Staatliche Bauamt Bayreuth ist gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 23.07.2014 angehalten private Brauchwasserbrunnen vor Baubeginn sowie wiederholend während der Baumaßnahme überwachen zu lassen. Es ist der Grundwasserstand bzw. die Ergiebigkeit bei Flachbrunnen zu messen und zu dokumentieren. Eigentümer von bekannten und in der Planfeststellung benannten Brunnenanlagen wurden bereits von uns angeschrieben und über das Brunnen-Monitoring informiert.

Sollten sie als Brunneneigner kein Schreiben von uns erhalten haben und der Brunnen im Bereich zwischen dem Gewässer der Sächsischen Saale und der Neubautrasse der Ortsumgehen liegen, so bitten wir sie sich bei uns, entweder per Post (Staatliches Bauamt Bayreuth, Wilhelminenstraße 2, 95444 Bayreuth) oder per E-Mail (poststelle@stbabt.bayern.de) zu melden, damit ihr Brunnen während der Baumaßnahme überwacht werden kann.