Fertigstellung der Behelfsumfahrung an der Kreisstraße HO7
Die Umgehungsstraße wird die Ortsdurchfahrten von Fattigau und Oberkotzau entlasten und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in den beiden Orten erhöhen.
Die Behelfsfahrbahn ist notwendig, um den Verkehr auf der Kreisstraße auch während der zukünftigen Brückenbauarbeiten aufrecht zu erhalten, da sich die Baugrube für das Brückenbauwerk direkt im Bereich der Kreisstraße befinden wird. Die Behelfsfahrbahn wurde auch mit einem Fußweg versehen, so dass der Begleitweg der Kreisstraße HO7 weiterhin genutzt werden kann. Die neue Umfahrung bleibt noch bis zur Einrichtung der Brückenbaustelle im Frühjahr 2025 gesperrt. Die Ausschreibung für das erste Brückenbauwerk ist in Vorbereitung.