Grund- und Trinkwasserschutz

Nachdem im vergangenen Jahr die ersten vorbereitenden Arbeiten für den Bau der Ortsumfahrung Fattigau – Oberkotzau durchgeführt wurden, beginnen in Kürze die ersten Erdarbeiten auf der künftigen Trasse. Viele von Ihnen haben Fragen zum Schutz des Grundwassers und zur Sicherung einer sauberen Trinkwasserversorgung. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie wir den Straßenbau mit dem Schutz der wertvollen Wasserressourcen in Einklang bringen.


Schutz des Grundwassers

Grundwasser ist das Wasser, das sich im Boden unterhalb der Oberfläche befindet. Es entsteht, wenn Regen- oder Schmelzwasser versickert und sich in tieferen Bodenschichten sammelt.

Bereits in der Planungsphase wurde sorgfältig geprüft, ob die neue Straße Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnte. Dazu wurden Bohrungen durchgeführt und Messstellen eingerichtet, um die hydrogeologischen Bedingungen zu untersuchen. Auch aktuelle, vertiefende und engmaschigere Untersuchungen von Fachgutachtern während der ersten Bauarbeiten haben ergeben, dass die Straße in den meisten Bereichen keinen Einfluss auf das Grundwasser haben wird. Nur an wenigen Stellen kommt es zu geringfügigen Beeinträchtigungen, die jedoch keine weitreichenden Folgen haben. Um gegebenenfalls schnell auf Veränderungen im Untergrund reagieren zu können, begleiten Geologen auch die künftigen Bauarbeiten.


Schutz des Trinkwassers

Das Trinkwasser wird in sogenannten Wasserschutzgebieten gewonnen, die in verschiedene Schutzzonen unterteilt sind: der Fassungsbereich (Zone I), das engere Schutzgebiet (Zone II) und das erweiterte Schutzgebiet (Zone III).

Bei der Streckenplanung wurde besonders darauf geachtet, nicht in diese Bereiche einzugreifen. So finden im Trinkwasserschutzgebiet „Porschnitz“ keine Baumaßnahmen statt. Im Trinkwasserschutzgebiet „Parnitz“ wird im Bereich der Wasserschutzzone III lediglich die Gemeindestraße nach Fletschenreuth an die Lage der neuen Ortsumfahrung angepasst. Am östlichen Rand der Zone II wird ein Wirtschaftsweg mit einer Länge von ca. 30 m angelegt. Dieser wird nicht asphaltiert. Um die Trinkwasserqualität auch während der Bauarbeiten zu gewährleisten, wird ein spezielles Monitoring-System zur engmaschigen Überwachung eingerichtet. So können mögliche Veränderungen sofort erkannt und gegebenenfalls frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Mit diesen umfassenden Schutzmaßnahmen stellen wir sicher, dass der Bau der neuen Ortsumfahrung im Einklang mit dem Schutz des wertvollen Grund- und Trinkwassers erfolgt.