2014
Planfeststellungsbeschluss
Die Regierung von Oberfranken
hat als Genehmigungsbehörde
im Rahmen eines umfangreichen Planfeststellungsverfahrens mit Beschluss vom
23.07.2014 den Bau genehmigt
Damit wurde in technischer als
auch juristischer Hinsicht alle
vorgebrachten Interessen
gegeneinander abgewogen
und rechtskräftig festgestellt.
2015 – 2019
Rechtliche Überprüfung
Der Planfeststellungsbeschluss
wurde nach Klageerhebung
beim Verwaltungsgerichtshof
gerichtlich überprüft. Die
Entscheidung, dass alle eingebrachten Belange gehört und
ordnungsgemäß abgewogen
wurden, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit
bestandskräftig.
2021
Grunderwerb
Die für den Bau der Ortsumgehung benötigten Grundstücke werden bereits mit den
Eigentümern verhandelt.
Darüber hinaus werden auch
Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen verhandelt.
2022
Vorerkundungen
Vorerkundungen liefern
wichtige Informationen über
die Verhältnisse vor Ort.
Insbesondere der Untergrund
ist hier im Fokus der Untersuchungen. Geologische
Verhältnisse sowie Überreste
(Munition & Denkmäler) sind
von besonderem Interesse für
die Bauarbeiten.
2023
Kompensationsmaßnahmen (CEF)
Der Bau einer neuen Straße
erfordert einen ausreichenden
Ausgleich der beanspruchten
Flächen. Der Fortbestand der
Lebensräume der schützenwerten Arten müssen im
Planungsraum gesichert
werden. CEF –„continuous
ecological functionality“
sichern die Lebensräume z.B.
für die Feldlerche noch bevor
das Vorhaben begonnen wird.
2023/2024
Haushaltseinstellung
Die notwenigen Haushaltmittel
werden über das Bayerische
Staatsministerium für Wohnen,
Bauen und Verkehr in den
Einzelplan 09 des bayerischen
Staatshaushaltes eingestellt.
Die Finanzmittel für die einzeln
veranschlagte Baumaßnahme
werden bedarfsgerecht zur
Verfügung gestellt.
2024
Vorbereitende Maßnahmen
Noch bevor es an die Arbeiten
der späteren Straße geht,
kann es erforderlich werden im
Vorfeld Arbeiten im Gebiet der
späteren Trasse durchzuführen.
So können z.B. kreuzende
Leitungen vorab verlegt werden,
um die kommenden Straßenbauarbeiten zu beschleunigen.
2024
Spatenstich/Baubeginn
Der offizielle Spatenstich ist
für 2024 geplant. Der Bau
erfolgt abschnittsweise in
mehreren Bauphasen. Für den
Bau der Ortsumgehung sind
bestimmten Bauphasen auch
Sperrungen vorhandener
Straßen notwendig. Die
Sperrungen werden rechtzeitig
angekündigt und der Verkehr
umgeleitet.
Verkehrsfreigabe
Nach Ende der Baumaßnahme
kann der Durchgangsverkehr
aus der Ortsdurchfahrt auf die
neue Umgehungsstraße
herausgenommen werden.
Bis hierhin haben Planer,
Landschaftspfleger, Gutachter,
Ingenieure, Bauarbeiter und
viele mehr am Erfolg des
Projektes mitgearbeitet.