Blühflächen erfolgreich angelegt – Umsetzung der CEF-Maßnahmen
Beim Neubau einer Straße müssen ökologische Zusammenhänge bewahrt werden. Für die Eingriffe beim Bau der Ortsumfahrung Oberkotzau wird vielfältig Ersatz geschaffen. Manche der Umweltmaßnahmen werden bereits vor den Straßenbauarbeiten durchgeführt. Diese sogenannten CEF-Maßnahmen schaffen Rückzugsmöglichkeiten für gefährdete Tierarten und sichern durch die dauerhafte Pflege den Fortbestand der Arten.
Die Buchstaben CEF stehen für „continued ecological functionality“. Im Unterschied zu normalen Naturschutzmaßnahmen erfolgen sie noch vor Beginn des Eingriffs, stehen aber unbedingt in direktem räumlichen und funktionalen Zusammenhang damit. Man spricht auch von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Sie sollen gewährleisten, dass sich die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegenüber dem Zustand vor dem Eingriff nicht verschlechtert. Denn nur so können Qualität und Quantität der Lebensstätten geschützter Arten erhalten werden.
Auch die Unterstützung für die Feldlerche gehört zu den CEF-Maßnahmen. Für den betroffenen Bestand der Feldlerche wurden für den Bau der Ortsumgehung Oberkotzau in unmittelbarer Nähe zum Habitat neue Brutflächen bereits hergestellt. Parallel zur Baureifeplanung der Straße wurden hier durch die Landschaftspflege des Staatlichen Bauamtes erfolgreich Flächen geschaffen und gezielt auf die Bedürfnisse der Feldlerchen angepasst. Dies geschieht über die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen mit vielfältigen Bewuchs mit heimischen Gräsern, Blumen und Kräutern. Das Konzept der Blühflächen wurde erfolgreich umgesetzt. Die Pflege der Flächen wird dauerhaft durch den Freistaat Bayern organisiert, so dass der Schutz der Feldlerche sichergestellt ist.