Ortsumfahrung Oberkotzau Logo
2014
Planfeststellungsbeschluss
Die Regierung von Oberfranken hat als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines umfangreichen Planfeststellungsverfahrens mit Beschluss vom 23.07.2014 den Bau genehmigt Damit wurde in technischer als auch juristischer Hinsicht alle vorgebrachten Interessen gegeneinander abgewogen und rechtskräftig festgestellt.
2015 – 2019
Rechtliche Überprüfung
Der Planfeststellungsbeschluss wurde nach Klageerhebung beim Verwaltungsgerichtshof gerichtlich überprüft. Die Entscheidung, dass alle eingebrachten Belange gehört und ordnungsgemäß abgewogen wurden, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig.
2021
Grunderwerb
Die für den Bau der Ortsumgehung benötigten Grundstücke werden bereits mit den Eigentümern verhandelt. Darüber hinaus werden auch Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen verhandelt.
2022
Vorerkundungen
Vorerkundungen liefern wichtige Informationen über die Verhältnisse vor Ort. Insbesondere der Untergrund ist hier im Fokus der Untersuchungen. Geologische Verhältnisse sowie Überreste (Munition & Denkmäler) sind von besonderem Interesse für die Bauarbeiten.
2023
Kompensationsmaßnahmen (CEF)
Der Bau einer neuen Straße erfordert einen ausreichenden Ausgleich der beanspruchten Flächen. Der Fortbestand der Lebensräume der schützenwerten Arten müssen im Planungsraum gesichert werden. CEF –„continuous ecological functionality“ sichern die Lebensräume z.B. für die Feldlerche noch bevor das Vorhaben begonnen wird.
2023/2024
Haushaltseinstellung
Die notwenigen Haushaltmittel werden über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr in den Einzelplan 09 des bayerischen Staatshaushaltes eingestellt. Die Finanzmittel für die einzeln veranschlagte Baumaßnahme werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
2024
Vorbereitende Maßnahmen
Noch bevor es an die Arbeiten der späteren Straße geht, kann es erforderlich werden im Vorfeld Arbeiten im Gebiet der späteren Trasse durchzuführen. So können z.B. kreuzende Leitungen vorab verlegt werden, um die kommenden Straßenbauarbeiten zu beschleunigen.
2024
Spatenstich/Baubeginn
Der offizielle Spatenstich ist für 2024 geplant. Der Bau erfolgt abschnittsweise in mehreren Bauphasen. Für den Bau der Ortsumgehung sind bestimmten Bauphasen auch Sperrungen vorhandener Straßen notwendig. Die Sperrungen werden rechtzeitig angekündigt und der Verkehr umgeleitet.
Verkehrsfreigabe
Nach Ende der Baumaßnahme kann der Durchgangsverkehr aus der Ortsdurchfahrt auf die neue Umgehungsstraße herausgenommen werden. Bis hierhin haben Planer, Landschaftspfleger, Gutachter, Ingenieure, Bauarbeiter und viele mehr am Erfolg des Projektes mitgearbeitet.